Unfallaustauschgarantie

Unfallaustauschgarantie Siegel

Unfallaustauschgarantie für Kindersitze

Änderung ab Februar 2022

Natürlich erhalten Sie auch bei uns auch eine optionale Unfall-Austausch-Garantie auf ihren bei Schützling gekauften Kindersitz. Diese können Sie für eine Gebühr von einmalig 15€ für 5 Jahre dazu buchen.

Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls tauschen wir ohne weiteren Aufpreis einmalig Ihren Sitz gegen einen Sitz im gleichen Preis aus. Bis zur Klärung der Schuldfrage mit der Versicherung erhalten Sie von uns unkompliziert einen Leihkindersitz, so dass Sie weiterhin mobil sind.

Wir behalten uns vor, den Leihkindersitz der Versicherung mit einer Nutzungsgebühr von 35€/Woche in Rechnung zu stellen.

Bedingungen für den Unfallaustausch:

  • der Sitz wurde bei uns inkl. Unfall-Austausch-Garantie gekauft (Kassenbon!) oder vor dem 31.01.2022
  • sie sind der Erstbesitzer
  • der Sitz ist nicht älter als 5 Jahre
  • sie den Sitz im Unfallbericht oder dem Gutachten vermerkt haben
  • bei selbstverschuldeten Unfall: Sie einen schriftlichen Beleg ihrer Versicherung haben, dass der Sitz nicht bezahlt wird
  • das Unfallszenario wird immer dem Hersteller zur Einschätzung übergeben und erst nach anraten des Herstellers getauscht. Nach einer starken Bremsung muss Ihr Kindersitz nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Parkrempler mit einer Geschwindigkeit unter 10 km/h.

Sollten Sie keine optionale Unfallaustauschgarantie bei uns gebucht haben, stellen wir im Falle eines Unfalls natürlich allen Kunden im Sinne unserer Mobilitätsgarantie einen kostenlosen Leihsitz zur Verfügung und versorgen Sie mit den entsprechenden Unterlagen.

Alle Kunden vor dem 01.02.2022 haben natürlich weiterhin ihr Anrecht auf die Unfallaustauschgarantie.